Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen für die Jahre 2022 und 2023

Wie alle Kommunen in Rheinland-Pfalz hat auch die Stadt Osthofen die Unterhaltungslast an den öffentlichen Verkehrsflächen. Hierzu gehören nicht nur die Straßen, sondern auch die öffentlichen Plätze und Grünanlagen.
Da sich Straßen im Laufe der Zeit abnutzen, müssen diese regelmäßig unterhalten bzw. manchmal auch neu ausgebaut werden. Für die Unterhaltung von Straßen stehen in der Stadt Osthofen jährlich ca. 200.000,00 Euro zur Verfügung. Dieses Geld dient dazu, kleinere Löcher und Absenkungen in den Straßen und Gehwegen zu beseitigen sowie der Pflege der Grünanlagen.
Wenn eine Unterhaltung einer Straße oder eines Gehweges nicht mehr sinnvoll ist, muss die Anlage neu ausgebaut werden. Hierfür stehen der Stadt Osthofen 700.000,00 Euro im Jahr zur Verfügung. In einer von der Stadt beauftragten Untersuchung der Straßen im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass mehrere Straßen sich in einem unbefriedigenden Zustand befinden und erneuert werden müssten.
Für die Kosten eines Neuausbaus ist die Stadt aufgrund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zusammen mit dem Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz (KAG) verpflichtet, von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen gewissen Anteil zur Kostenbeteiligung zu erheben. Dieser Anteil ist der wiederkehrende Beitrag für Verkehrsanlagen. Hierbei soll der Vorteil, den ein Grundstück von der Straße hat, abgegolten werden. Der Vorteil für ein Grundstück besteht darin, dass es ohne die Straßen nicht bebaut werden könnte; es würde sonst die Erschließung fehlen. Die Besonderheit beim wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen ist, dass es hier nicht auf eine besondere Straße ankommt, sondern auf das Straßennetz innerhalb der Stadt. Zu groß darf das Straßennetz jedoch nicht sein. Aus diesem Grund wurden in Osthofen zwei Abrechnungseinheiten (zwei Straßennetze) gebildet.

Die Abrechnungseinheit 1 umfasst alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze westlich der Bahnlinie und zur Abrechnungseinheit 2 gehören alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze östlich der Bahnlinie. Aufgrund der Verschonungsregelung in der Ausbaubeitragssatzung befinden sich im Bereich der Abrechnungseinheit 2 noch verschiedene Grundstücke, die zurzeit noch keine Beiträge zahlen müssen. Dementsprechend ist auch die Fläche, auf die die Kosten verteilt werden, erheblich kleiner als in der Abrechnungseinheit 1.
In beiden Abrechnungseinheiten baut die Stadt Osthofen jährlich Straßen aus. Dabei wird darauf geachtet, dass die Kosten in beiden Einheiten ungefähr gleich hoch sein werden. Das funktioniert jedoch nicht immer. So entstanden in den Jahren 2022 und 2023 in der Abrechnungseinheit 2 mehr Kosten als in der Abrechnungseinheit 1. Das Hauptaugenmerk stand in diesen Jahren auf der Erneuerung der Ring- und Lisztstraße.

Abrechnungseinheit 1
In den Jahren 2022 und 2023 sind in der Abrechnungseinheit 1 (alle Straßen, Wege und Plätze westlich der Bahnlinie) Kosten in Höhe von 317.863,16 Euro entstanden. Abzüglich erhaltener Zuschüsse und eines 35 prozentigen Gemeindeanteils verbleiben noch 134.131,26 Euro umlagefähiger Kosten, die auf eine beitragspflichtige Fläche von insgesamt 1.255.780,46 m² zu verteilen sind. Dies ergibt einen Beitragssatz von 0,10681 €/m². Die Fälligkeit des Beitrags ist der 15. Dezember 2024.

Abrechnungseinheit 2
In der Abrechnungseinheit 2 (alle Straßen, Wege und Plätze östlich der Bahnlinie) sind im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 145.873,20 Euro entstanden. Abzüglich erhaltener Zuschüsse und eines 35 prozentigen Gemeindeanteils verbleiben noch 78.910,72 Euro umlagefähiger Kosten, die auf eine beitragspflichtige Fläche von insgesamt 810.543,86 m² zu verteilen sind. Dies ergibt einen Beitragssatz von 0,09736 €/m². Die Fälligkeit des Beitrags ist der 15. Dezember 2024.

Im Bereich der Abrechnungseinheit 2 befinden sich auch noch Grundstücke, die von der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen verschont sind. So waren die durch den Ahornweg sowie die Straßen Auf der Rosselshecke (von ev. Sozialstation bis Lindenstraße), Birkenweg, Buchenweg, Erlenweg, Carl-Ulrich-Straße (von Seebachgraben bis Ziegelhüttenweg), Linden-straße, Römerstraße (vor Haus-Nrn. 47, 49a und 49b) und Seebachanlage erschlossenen Grundstücke bis zum 31. Dezember 2022 beitragsfrei. Seit dem 1. Januar 2023 müssen auch diese Parzellen sich an den Kosten beteiligen. Dies hat natürlich eine größere beitragspflichtige Fläche für das Abrechnungsjahr 2023 zur Folge.
Im Jahr 2023 sind in der Abrechnungseinheit 2 Kosten in Höhe von 1.337.063,57 Euro entstanden. Abzüglich erhaltener Zuschüsse und eines 35 prozentigen Gemeindeanteils verbleiben noch 858.976,64 Euro umlagefähiger Kosten, die auf eine neue beitragspflichtige Fläche von insgesamt 913.663,37 m² zu verteilen sind. Dies ergibt einen Beitragssatz von 0,94015 €/m².

Es war Anliegen des Stadtrates bei der Einführung der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen, dass der zu erhebende Beitragssatz 0,25 €/m² im Jahr nicht überschreiten sollte. Aufgrund der Tatsache, dass die in den Jahren 2022 und 2023 angefallenen Kosten für die Erneuerung der Ring- und Lisztstraße relativ hoch waren und die Fläche, auf die die Kosten verteilt werden, kleiner ist als in der Abrechnungseinheit 1, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 9. OKtober 2024 die Erhebung der entsprechenden wiederkehrenden Beiträge in der Abrechnungseinheit 2 auch auf die Jahre 2025 und 2026 zu verteilen.
Im Jahr 2024 wird zum 15. Dezember 2024 ein Beitragssatz von 0,16015 €/m² erhoben. Im Jahr 2025 ist ein Beitragssatz von 0,40 €/m² vorgesehen und im Jahr 2026 ein Beitragssatz von 0,38 €/m². Dabei soll der zu zahlende Beitrag für die Grundstücke in den Jahren 2025 und 2026 in jeweils vier Raten aufgeteilt werden.

Zum 15. Dezember 2024 wird für die Abrechnung des Jahres 2022 zusammen mit der ersten Rate der Abrechnung des Jahres 2023 in der Abrechnungseinheit 2 ein Beitragssatz von 0,25751 €/m² erhoben.
Die Kostenzusammenstellung und die Berechnung der jeweiligen Beitragssätze finden Sie auf der Rückseite Ihrer Beitragsbescheide.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wiener a.wiener@vg-wonnegau.de oder Tel.: 06242/5004-303 als zuständiger Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 6754 Osthofen, gerne zur Verfügung.