Ehrenkristall
Die Stadt Osthofen zeichnet üblicherweise jährlich im Rahmen des Stadtempfangs am 24. Oktober aufgrund der bestehenden Richtlinien verdiente Persönlichkeiten und Förderer des Vereinswesens mit einer Ehrenurkunde und dem Ehrenkristall der Stadt Osthofen aus.
Den Ehrenkristall erhalten Personen, die sich um das Vereinswesen auf örtlicher oder überörtlicher Ebene durch langjährige (mind. 15 Jahre) ehrenamtliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung verdient gemacht haben oder die mind. 40 Jahre aktiv im Verein tätig waren. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht in Osthofen wohnen. Jeder Ehrenkristall wird nur einmal verliehen.
Alle Osthofener Vereine sind aufgerufen, Vereinsmitglieder, die die Voraussetzungen der Richtlinien (siehe Antragsvordruck) erfüllen, für eine solche Ehrung bis spätestens 30. August 2024 zu benennen. Die Vereinsvorstände werden hierzu auch persönlich angeschrieben.
Für die Anmeldung ist der Antragsvordruck zu verwenden.
Gemäß den Richtlinien für die Verleihung des Ehrenkristalls wird der Ausschuss für Kultur, Feste, Fremdenverkehr und Wirtschaft im Einzelfall über die Verleihung endgültig entscheiden.
Sollten bis zum 30. August 2024 keine Meldungen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass der Verein für die Ehrung keine geeigneten Personen benennen kann.