Richtlinien für die Verleihung der Sportplakette der Stadt Osthofen

I. Auf Beschluss des Stadtrats vom 19. August 1991 verleiht die Stadt Osthofen erstmals ab 1991 an in Osthofen wohnhafte Einzelsportler und Mannschaften der Osthofener Sportvereine eine Sportplakette in Verbindung mit einer Ehrenurkunde.

II. Die Plakette mit der Aufschrift "Für sportliche Erfolge" erhalten die Einzelsportler und Mannschaften

in Bronze
a) die in der höchsten Spielklasse auf Kreisebene Meister geworden sind,
b) die dreimal in eine Auswahlmannschaft auf Kreisebene oder einer vergleichbaren oder höheren Ebene berufen und dort eingesetzt worden sind,

in Silber (versilbert)
a) die Meister auf Bezirksebene (Rheinhessen) oder einer vergleichbaren oder höheren Ebene geworden sind
b) die mehr als dreimal in eine Auswahlmannschaft auf Bezirksebene (Rheinhessen) oder einer vergleichbaren oder höheren Ebene berufen und dort eingesetzt wurden

in Gold (vergoldet)
a) die bei Deutschen Meisterschaften den 1.-6. Platz errungen haben
b) die dreimal Meister auf Landesebene (Rheinland-Pfalz) oder einer vergleichbaren höheren Ebene geworden sind.

Bei Mannschaften wird jedes Mannschaftsmitglied geehrt. Die höhere Stufe schließt die niedrigere Stufe aus.

Bei außergewöhnlichen Leistungen, die nicht in der Ziffer II aufgeführt sind, wird im Einzelfall entschieden.

III. Jede Plakette wird nur einmal verliehen.

IV. Die Sportvereine legen der Stadtverwaltung Osthofen die Namen der zu Ehrenden bis zum 30.11. eines jeden Jahres zur endgültigen Beschlussfassung im Sport- und Kulturausschuss vor. Entsprechende Ehrungen in den jeweiligen Vereinen sind nachzuweisen. Die Ehrung erfolgt durch den Bürgermeister.

Diese Richtlinien treten rückwirkend ab 1. Januar 1991 in Kraft.