Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter osthofen.de veröffentlichten Website der Stadtverwaltung Osthofen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 1. Juli 2002 bis 22. September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Barriere: nicht alle PDFs sind barrierefrei
Beschreibung: Neu eingestellte PDF-Dateien sollen in barrierefreier Version erstellt, ältere durch solche ersetzt werden.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Mit folgenden barrierefreien Alternativen können Sie sich die Inhalte zugänglich zu machen:

Vergrößern der Texte
Firefox ab 1.x Tastenkombination STRG und + oder STRG und ++ Netscape Navigator 6.xx und 7.xx: Im Menü auf Anzeigen - Text-Zoom Internet Explorer ab 5.5: auf Menüpunkt Ansicht ->Schriftgrad -> z.B. größer klicken.

Anhören der Texte auf der Homepage
Es gibt die Möglichkeit, sich mittels eines Internetreaders (z.B. WebSpeech) den Bildschirminhalt vorlesen zu lassen.

Umsetzung der Bildschirminhalte in eine blindengerechte Form
Mittels eines entsprechenden Programms (z.B. Webformator) können im Internet Explorer angezeigte Webseiten in eine blindengerechte Form umgesetzt werden. Diese Textversion kann dann über die vorhandenen Hilfsmittel (Screenreader mit Braillezeile oder Sprachausgabe) ausgegeben werden.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juni 2018 erstellt und zuletzt am 22. September 2020 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Tel.: 06242 5030109 bzw. unter Tel.: 06242 9127930 an.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Schlichtungsstelle BGG.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.