Beschränkte Nutzung des Sommerriedstadions

Ab dem 13. Mai 2020 darf das Sommerriedstadion Osthofen wieder eingeschränkt genutzt werden. Beachten Sie hierzu die folgenden Nutzungsbedingungen:

Eingeschränkte Nutzung der Sportanlage Sommerried ab dem 13.05.2020
gem. der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) vom 8. Mai 2020

Gemäß den Vorgaben der 6. CoBeLVO ist eine beschränkte Nutzung der Sportanlage „Sommerried“ unter Beachtung folgender Vorgaben ab dem 13.05.2020 gestattet:

  • Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots, des Mindestabstands und wenn Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden, zulässig.
  • Bei der Durchführung der Trainingseinheiten ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus SARS-CoV-2 zwingend zu beachten, dass während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten ist; ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Duschräume und Umkleiden bleiben bis auf weiteres gesperrt.
  • Trainingseinheiten dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Die jeweiligen Nutzer der Sportanlage (z. B. Vereine) tragen die Verantwortung, dass alle Vorgaben in Bezug auf die gebotenen Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden.
  • Utensilien für die Einhaltung der Vorgaben der Hygienemaßnahmen (z.B. Desinfektionsmittel für Hände und Sportgeräte) sind vom Nutzer zu stellen.
  • Die Nutzer haben sich über die Vorgaben der entsprechenden Dachverbände (z.B. Sportbund) zu informieren und in eigener Verantwortung umzusetzen.
  • Mit Zutritt zur Sportanlage „Sommerried“ über nimmt der jeweilige Nutzer die entsprechende Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die 6. CoBeLVO.
  • Bei Nichteinhaltung der oben dargestellten Vorgaben kann, einzelfallbezogen, eine Untersagung der Nutzung der Sportanlage „Sommerried“ erfolgen.
  • Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen der Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz zu den Vorgaben in Bezug auf die Corona Krise.

gez. Kai Kronauer
Beigeordneter
Osthofen, 10.05.2020