Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Landkreis Alzey-Worms, der Landesregierung Rheinland-Pfalz und RKI - Robert-Koch-Institut

Telefongespräche gegen Einsamkeit
Die Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes Osthofen und die Gemeindeschwester Plus sind in der schwierigen Zeit gerne für Sie telefonisch erreichbar und das nicht nur für Beratungen. Sie dürfen sich gerne an uns wenden, wenn Sie jemanden zum Reden benötigen. Unser Ziel ist es mit unseren Telefongesprächen etwas Abwechslung und Wohlgefühl in Ihren Alltag zu bringen. Scheuen Sie nicht uns anzurufen. Unsere Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitags von 8.00-16.00 Uhr.

Zuständige Mitarbeiter:
VG Eich, VG Monsheim und VG Wonnegau
Katharina Wegener, Tel.: Tel.: 06242 9907631
Sabine Scriba, Tel.: 06242 9127706
Irena Markheim, Tel.: 06242 9907630

+ 27. Mai 2020 +
Ab dem 27. Mai 2020 sind Außenveranstaltungen und ab dem 10. Juni 2020 Innenveranstaltungen mit begrenzter Personenzahl und unter Auflagen wieder möglich.

Rechtsgrundlage für die Außenveranstaltungen ist die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO). Diese tritt am 27. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 9. Junis 2020 außer Kraft. Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind also zunächst die Außenveranstaltungen bis 100 Personen geregelt und zulässig. Sie wurde heute veröffentlicht.

Für diese Veranstaltungen wurde heute ebenfalls unter www.corona.rlp.de das Hygienekonzept veröffentlicht. Bei Durchführung der Veranstaltungen sind die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen des jeweiligen Hygienekonzeptes in seiner jeweils geltenden Fassung zu beachten. Wir haben Ihnen die ab Mittwoch, 27.05.2020 geltende Fassung beigefügt: Hygienekonzept für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen (PDF).

Ebenfalls beigefügt ist die 8. CoBeLVO Rheinland-Pfalz (Gültig ab 27. Mai bis einschl. 09. Juni 2020): 8. CoBeLVO Rheinland-Pfalz (PDF). Die sich daran anschließende Rechtsverordnung wird dann auch die Vorgaben für Innenveranstaltungen umfassen. Alle Informationen sind immer aktuell unter www.corona.rlp.de abrufbar (Rechtsgrundlagen / Hygienekonzepte).

+ 13. Mai 2020 +
Das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz ist so niedrig, wie noch nie seit Beginn der Corona-Pandemie. Deshalb werden in Rheinland-Pfalz die Corona-Sicherheitsmaßnahmen gelockert (siehe Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) Vom 8. Mai 2020 https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/6._CoBeLVO_.pdf) und den Menschen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben eine längerfristige Perspektive und mehr Planungssicherheit zu geben. Das kommt auch dem Tourismus in Rheinland-Pfalz zugute. Zahlreiche Betriebe werden Stück für Stück wieder geöffnet. Die Öffnungen setzen die Einhaltung strenger Hygiene- und Präventionsmaßnahmen voraus und können rückgängig gemacht werden, sofern die Fallzahlen wieder ansteigen.

Bereits geöffnet sind:

  • Zoos
  • Freizeitparks
  • Botanische Gärten

Ab Montag, 11. Mai 2020 öffnen:

  • Museen
  • Ausstellungen
  • Galerien
  • Bau- und Kulturdenkmälern
  • Gedenkstätten

Ab Dienstag, 12. Mai 2020:
Die Landeszentrale für politische Bildung öffnet die von ihr getragenen KZ-Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert beschränkt für den Publikumsverkehr. (Quelle: corona.rlp.de) https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/oeffnung-von-museen-ausstellungen-galerien-gedenkstaetten-bau-und-kulturdenkmaelern-ab-11-mai-moegl/

Ab Mittwoch, 13. Mai 2020 öffnen:

  • Gastronomie (innen- und außen)
  • Campingplätze für Dauercamper
  • Tagesausflugsschifffahrt
  • Dienstleistungsbetrieben im Bereich Körperpflege (neben Friseuren und Fußpflege, nun auch Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios oder Solarien)

(Quelle: corona.rlp.de) https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/infektionsgeschehen-kontrollieren-und-mit-lockerungen-perspektiven-fuer-familien-und-gastronomie-scha/

Ab Freitag, 15. Mai 2020:
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) dass die Landesmuseen in Mainz, Koblenz und Trier, die Festung Ehrenbreitstein und Schloss Stolzenfels in Koblenz, die Römerbauten in Trier und in der Pfalz der Trifels und die Hardenburg ab Freitag, 15. Mai
(Quelle: corona.rlp.de) https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/oeffnung-von-museen-ausstellungen-galerien-gedenkstaetten-bau-und-kulturdenkmaelern-ab-11-mai-moegl/

Ab Montag, 18. Mai 2020 öffnen:

  • Übernachtungsbetriebe
  • Campingplätze

Großveranstaltungen
Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben weiter untersagt.

Rheinland-Pfalz will in der kommenden Woche einen Stufenplan für Öffnung weiterer Bereiche vorlegen, z.B. Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Ausgewählte Online Weinproben, digitale Weinproben und andere digitale Erlebnisse aus Rheinland-Pfalz Angebote finden Sie auf unserer Webseite Rheinland-Pfalz virtuell https://www.gastlandschaften.de/rheinland-pfalz-virtuell.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Gastgewerbe
Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Startseite/Fotos_Pressemeldungen/08.05.2020_Handreichung_Hygiene_und_Schutzmassnahmen_Gastgewerbe_final.pdf vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst.

Um die gastgewerblichen Betriebe auf die Wiederöffnung unter Auflagen entsprechend vorzubereiten, bietet die IHK Koblenz jeweils am 11., 12., 13. und 14.05.2020 das Webinar „Hygiene und Prävention im Gastgewerbe“ https://www.ihk-koblenz.de/produktmarken/unternehmensservice/ihk-angebote-fuer-unternehmen/lockerungen-im-gastgewerbe-4787678 an. Das IHK-Webinar erteilt Auskunft über die aktuellen Hygienevorgaben für einen sicheren Umgang mit Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeitern und gibt Tipps zur Einhaltung von Hygienestandards, Abstandsregelungen und Zutrittssteuerungen. Termine, Anmeldung und weitere Informationen hier https://www.ihk-koblenz.de/system/veranstaltungssuche/vstsuche/1475048#ergebnisse.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Camping
Mit der Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen zur Wiedereröffnung von Camping- und Wohnmobilstellplätzen https://rlp.tourismusnetzwerk.info/2020/05/05/campingtourismus-naechster-schritt-zur-wiederaufnahme/ machte der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) bereits einen Schritt in Richtung Wiederaufnahme des Campingtourismus. Unter Einhaltung der geltenden Empfehlungen und Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus enthält das Papier konkrete Vorschlägehttps://www.bvcd.de/fileadmin/bvcd/Mitgliederinformation/Corona/28042020_Massnahmen_fuer_die_Wiedereroeffnung_von_Campingplatz-_und_Wohnmobilstellplaetzen_final.pdf zu vorbereitenden Maßnahmen für Campingplatzbetriebe, um den Campingtourismus schrittweise wieder zu ermöglichen.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie Bau- und Kulturdenkmäler

Voraussetzung für die Öffnung ist, dass die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen insbesondere räumlich und personell umgesetzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel:

+ 11. Mai 2020 +
Im folgenden finden Sie die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2020: 6. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz (PDF)

+ 17. April 2020 +

Wegen der Corona-Pandemie haben die Wertstoffhöfe im Landkreis Alzey-Worms Sonderöffnungszeiten.
Der Wertstoffhof in Osthofen ist am Dienstag

  • 21.04.2020
  • 28.04.2020
    jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr geöffnet.

Details zur Anlieferung:

  • Alle Wertstoffe, die üblicherweise auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Alzey-Worms (außer Framersheim) angenommen werden
  • Menge: jeweils is max. 0,5 m³ pro Fraktion je Anlieferungstag
  • Herkunft: Haushalte des Landkreises Alzey-Worms
  • Bei der Anlieferung mit einem Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen ist unaufgefordert der Personalausweis vorzuzeigen, um den Wohnsitz zu bestätigen

Corona-Verhaltensregeln:

  • es dürfen maximal 4 Anlieferer auf den Wertsthoffhof
  • die anderen Kunden müssen draußen warten
  • Sicherheitsabstand von mind. 2 Metern beachten
  • das freiwillige Tragen eines Mundschutzes wird empfohlen

Die Öffnungszeiten der anderen Wertstoffhöfe im Landkreis entnehmen Sie bitte dieser PDF-Datei.

+ 6. April 2020 +

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Corona-Virus auf Deutsch und Türkisch (pdf)

+ 2. April 2020 +

Wertstoffhöfe im Landkreis Alzey-Worms öffnen tageweise wieder für die Abgabe von Grünschnitt. Der Wertstoffhof in Osthofen ist geöffnet am Dienstag 7. und 14. April 2020 jeweils von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr. Folgende Bedingungen zu beachten, um nicht abgewiesen zu werden:

  • Anlieferung nur von Grünschnitt bis maximal zwei Kubikmeter
  • Gilt nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Alzey-Worms, Ausweiskontrolle erfolgt
  • Gleichzeitiger Aufenthalt von max. 4 Anlieferern auf dem Wertstoffhof, die Zufahrt wird geregelt und den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten
  • Sicherheitsabstand ist einzuhalten.

+ 24. März 2020 +

Das Sozialschutz-Paket - Zusammenstehen in der Krise (pdf)
Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2

Hilfen für Beschäftigte, Selbständige und Unternehmen (pdf)
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket errichtet die Bundesregierung Deutschland einen Schutzschild für Beschäftigte, Selbständige und Unternehmen.

+ 20. März 2020 +

Teststation an der Wonnegauhalle in Osthofen

Wer Krankheitssymptome zeigt, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, nimmt möglichst telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aus. Dieser stellt die Indikation und faxt eine Überweisung zur Osthofener Teststelle. Die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rufen dann den Patienten an und vereinbaren einen Termin zur Testung in Osthofen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Test nur dann durchgeführt werden kann, wenn zuvor die Überweisung des Arztes eingetroffen und ein Termin vereinbart wurde. Bürgerinnen und Bürger, die ohne Termin anreisen, müssen aus organisatorischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit abgewiesen werden.
Die Abstrich-Teststelle öffnet erstmals am

  • Samstag, 21. März 2020, 12:00 bis 15:00 Uhr und 17:00 bis 20:00 Uhr und ist auch am
  • Sonntag, 22. März 2020 ausnahmsweise geöffnet.
  • Ab Montag, 23. März 2020, sind die Öffnungszeiten:
    Montag bis Samstag, 12:00 bis 15:00 Uhr und 17:00 bis 20:00 Uhr,
    immer nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wertstoffhöfe im Landkreis Alzey-Worms ab Freitag, 20. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen.

Video ZDF heute journal zur Ausbreitung des Corona-Virus
Warum das Corona-Virus ernst zu nehmen ist und jeder sich und andere durch entsprechende Maßnahmen schützen sollte, erklärt Claus Kleber vom ZDF heute journal in diesem Video: https://www.instagram.com/tv/B9xLloNp0aU/

LKA warnt vor Corona-Enkeltrick
Das Landeskriminalamt (LKA) warnt vor Betrügern, die das Coronavirus für Enkeltricks nutzen. Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung des LKA Rheinland-Pfalz.

+ 19. März 2020 +

Schließung der Trauerhalle der Stadt Osthofen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der besonderen Situation haben wir in Absprache mit den Pfarrern folgende Vereinbarung getroffen:

  • Die Trauerhalle bleibt für Veranstaltungen geschlossen, es dürfen lediglich die engsten Angehörigen des/der Verstorbenen am Sarg/Urne Abschied nehmen.
  • Die Trauerzeremonie findet generell im Freien statt.

Uwe Kern
Erster Beigeordneter

+ 18. März 2020 +

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir befinden uns auch in Osthofen in einem Ausnahmezustand.
Bitte beachten Sie die hier veröffentlichten Hinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung des Virus.

  • Reduzieren Sie Kontakte wann immer es geht
  • Halten Sie Abstand von mindestens anderthalb Metern
  • Versammeln Sie sich nicht
  • Bleiben Sie zuhause
  • Halten Sie die Hygieneregeln ein
  • Kümmern Sie sich um Ihre Nachbarn
  • Schützen Sie alte und chronisch kranke Menschen vor der Ansteckung

Nur gemeinsam und mit Rücksicht aufeinander bewältigen wir diese Krise!
Bleiben Sie gesund!

Uwe Kern
Erster Beigeordneter

!ABGESAGT! Dreck-weg-Tag am 4. April 2020


Allgemeinverfügung des Landkreis Alzey-Worms zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen
Das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.
Lesen Sie hier die Allgemeinverfügung des Landkreis Alzey-Worms zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz.

Nachbarschaftshilfe Osthofen

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
Corona bedeutet für uns alle enorme Einschnitte in unser tägliches Leben. Wir alle können in die Situation kommen, Hilfe anderer zu benötigen. Egal, ob Sie aufgrund Ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören oder unabhängig davon derzeit in häuslicher Quarantäne leben:

Wir helfen Ihnen!

Die Nachbarschaftshilfe Osthofen übernimmt für Sie die Einkäufe von Lebensmitteln, den Gang zur Apotheke oder ähnliche Erledigungen.
Wenn wir Sie unterstützen können, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns unter:

Tel.: 0172 7909864
hilfe-osthofen@gmx.de

Soziale Distanz heißt nicht soziale Kälte – Osthofen hält zusammen!

Ihre Nachbarschaftshilfe Osthofen

+ 17. März 2020 +

Rheinland-Pfalz verbietet alle Veranstaltungen

In Rheinland-Pfalz sind ab Mitternacht Veranstaltungen jeder Art - unabhängig von der Zahl der Teilnehmer - verboten. Das hat die Landesregierung entschieden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bisher waren noch Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmern erlaubt. Auch sie sind ab Mitternacht untersagt. Das Verbot gilt auch für größere Feiern oder Familienfeste im Privaten. In einem Erlass hat die Landesregierung weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, wie gestern bereits angekündigt.

+16. März 2020 +

Oster-Ferienspiele abgesagt!

Der Stadtjugendring Osthofen e.V. informiert: Bezüglich der dynamischen Entwicklung hinsichtlich des Coronavirus fallen die Osterferienspiele dieses Jahr aus.
Die Schwimmkurse finden ab Dienstag, 5. Mai 2020 statt.

Vorstand Stadtjugendring e.V. Osthofen


Öffentliche Einrichtungen der Stadt Osthofen geschlossen

Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Bürger darüber informieren, dass ab sofort alle öffentlichen Einrichtungen/Gebäude

  • Stadtverwaltung
  • Infothek
  • Jugendhaus
  • Wonnegauhalle
  • Bürgerhaus
  • Sportanlage „Sommerried“
  • Grillhütte
  • Eichhäuschen

bis zum 30.04.2020 geschlossen bleiben.

Die Verwaltung können Sie telefonisch unter der Rufnummer Tel.: 06242/9127930 oder per E-Mail osthofen@vg-wonnegau.de erreichen.

Sollte sich an dieser Maßnahme etwas ändern werden wir Sie selbstverständlich sofort darüber informieren.

Stadtverwaltung Osthofen
Gez.: Uwe Kern
Erster Beigeordneter